Zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen, die von NCDs (non-communicable diseases/nicht-übertragbare Krankheiten) in Entwicklungsländern (gemäß der OECD DAC-Länderliste) betroffen sind, stellt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung Mittel in Höhe von 3.500.000 Euro zur Verfügung.
Zur Gruppe der nicht-übertragbaren Krankheiten zählen etwa Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und psychische Störungen. Jährlich sterben in Entwicklungsländern bis zu 40 Millionen Menschen an solchen Krankheiten. Seit 2015 gelten sie als die weltweit häufigste Todesursache.
Ziel der Förderung ist es, Programme zu etablieren, die langfristig selbsttragend sind, sich durch eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitspersonals und des lokalen Gesundheitssystems auszeichnen und die Qualität von und die Zugänglichkeit zu Aufklärung, Diagnostik und Behandlung von NCDs verbessern. Die Vorhaben können – müssen aber nicht – auf einem bestehenden Projekt aufbauen.
Folgende Bedingungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein:
- Gesamtantragsvolumen zwischen 1,5 und 2,0 Mio. €.
- Mindestdauer des Programms von fünf Jahren, eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren ist möglich
- Finanzierungsmodell mit abnehmendem Fördermitteleinsatz im Laufe der Förderperiode, Übergang in die selbständige Finanzierung nach Auslaufen der Förderperiode
- Vernetzung mit anderen relevanten Akteuren vor Ort
- Institutionalisierung der Förderung über die Einrichtung eines Else Kröner Centers
- wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen.
In einem ersten Schritt wird darum gebeten, eine formlose Antragsskizze von bis zu fünf Seiten einzureichen. Darin sind die Programmziele einschließlich der Indikatoren, die Hauptaktivitäten, die inhaltliche, zeitliche und finanzielle Projektplanung sowie die bisherige und bestehende Zusammenarbeit in der Projektregion mit Angaben zu bisherigen Geldgebern und Förderungen zu beschreiben. Mindestens eine Partnerorganisation und eine lokale Ansprechperson im Projektland müssen benannt werden, eine Bestätigung der lokalen Partnerorganisation(en) über die beabsichtigte Zusammenarbeit sowie eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten der antragstellenden Person müssen beigefügt werden. Nach einer Vorauswahl werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert. Die Förderentscheidung wird im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.
Die Antragsskizzen können in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form bis zum 31. März 2022 an antrag-humanitaer@ekfs.de eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Judith von Heusinger, E-Mail: j.heusinger@ekfs.de.