Anwendungen im Bereich der digitalen Gesundheit sind bereits heute in vielen ressourcenarmen Ländern verbreitet. Dabei gewinnen Technologien wie Telemedizin, digitale Entscheidungshilfen für Kliniker und Klinikerinnen, mobile Gesundheits-Apps, elektronische Gesundheitsakten und Gesundheits-Informations-Management-Systeme zunehmend an Bedeutung. Viele Maßnahmen sind zwar vielversprechend, aber Wirkungen wie Verbesserungen der Qualität von Gesundheitsdiensten sind oft schwer nachzuweisen.
Zur nachhaltigen Stärkung der Patientenversorgung mit Hilfe von digitalen Anwendungen in ressourcenarmen Ländern (gemäß der OECD DAC Länderliste) stellt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung Mittel in Höhe von 1.700.000 Euro zur Verfügung.
Das Ziel der Förderung ist es, den Einsatz bereits entwickelter digitaler Technologien (Software, digitale Geräte, etc.) im Gesundheitswesen zu stärken. Dabei soll auch ihre Skalierbarkeit bei einer hohen Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern nachgewiesen werden. Die geförderte digitale Technologie sollte nachweislich Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitsindikatoren verbessern, um so ihre routinemäßige Anwendung zu ermöglichen.
Die vorgeschlagenen Initiativen können Bereiche wie künstliche Intelligenz, fortschrittliche Datenverarbeitung und Verbesserung von Diagnostik und Therapie umfassen. Mögliche angewendete Technologien können Mobiltelefone, tragbare Geräte, Fernüberwachung durch Sensoren, Bildscanner, Robotik, virtuelle Realität, Telemedizin oder andere sein.
Folgende Bedingungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein:
- Gesamtantragsvolumen von ca. 50.000,- € bis 500.000,-€
- Dauer des Programms von mindestens drei Jahren
- Finanzierungsmodell mit abnehmendem Fördermitteleinsatz im Laufe der Förderperiode, Übergang in die selbständige Finanzierung nach Auslaufen der Förderperiode
- Vernetzung mit anderen relevanten Akteuren vor Ort
- wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms mit Wirkungsnachweis
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen.
In einem ersten Schritt wird darum gebeten, eine formlose Antragsskizze von bis zu fünf Seiten einzureichen. Darin sind die Programmziele einschließlich Indikator(en), die geplanten Hauptaktivitäten, die inhaltliche, zeitliche und finanzielle Projektplanung sowie die bisherige und bestehende Zusammenarbeit in der Projektregion mit Angaben zu bisherigen Geldgebern und Förderungen zu beschreiben. Mindestens eine Partnerorganisation und eine lokale Ansprechperson im Projektland müssen benannt werden, eine Bestätigung der lokalen Partnerorganisation(en) über die beabsichtigte Zusammenarbeit, eine Budgetübersicht im Excel-Format sowie eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten der antragstellenden Person müssen beigefügt werden. Nach einer Vorauswahl werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert. Die Förderentscheidung wird bis Mitte 2024 erfolgen.
Die Antragsskizzen sollten möglichst in englischer Sprache und als PDF-Datei bis zum 31.01.2024 an antrag-humanitaer@ekfs.de eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jochen Bitzer, E-Mail: j.bitzer@ekfs.de.