Eine Übersicht der Förderprojekte aus der Förderlinie "Translatorik" finden Sie hier.
In Deutschland klafft eine breite Lücke zwischen erfolgreicher medizinisch-naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung und ihrer zeitnahen, direkten Anwendung im klinischen Alltag zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Dies liegt u.a. an den knapp bemessenen Fördermitteln für die Erhebung der erforderlichen präklinischen Daten und für erste klinische Studien. Zum Beispiel sind bei Therapeutika, bei denen die Entwicklung bis zum Markt eine erhebliche Investition erfordert, finanzstarke Kapitalgeber häufig erst nach erfolgreich absolvierten klinischen Phase 1 und 2 Studien interessiert, eine weitere Produktentwicklung mit Risikokapital zu finanzieren.
Die EKFS möchte über ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft ForTra gGmbH für Forschungstransfer Forschungsprojekte fördern und aktiv unterstützen, um vielversprechende Entwicklungen möglichst schnell zur Anwendung zu bringen, um Kranken zu helfen oder Krankheiten zu verhindern. Die Translatorik-Förderlinie ist für alle patientennahen Anwendungen offen, unabhängig von der Größe des Marktes.
Förderprogramm
Im Rahmen der EKFS Translatorik-Förderlinie sollen innovative Projekte mit hohem Translationspotenzial, für die das jeweilige patientenrelevante Anwendungspotenzial klar definiert ist und für die die ersten überzeugenden Forschungsergebnisse bereits vorliegen, unterstützt werden. Dies geschieht z.B. durch Finanzierung von Schlüsselexperimenten oder Studien, die für die Validierung des medizinischen Ansatzes bzw. des Medizinproduktes erforderlich sind. Außerdem haben Projekte, die im Rahmen der Translatorik-Förderlinie gefördert werden, die Möglichkeit, bei der Projektentwicklung und dem Technologie- und Wissenstransfer in die Anwendung eine enge Betreuung durch Experten zu erhalten.
Beantragt werden können beispielsweise die
- Bezahlung auch externer Forschungsleistungen wie Toxizitätsstudie, Großtiermodell usw.
- Finanzierung weiterer Validierungsstudien in Kohorten für eine neue Diagnostik
- Anschubfinanzierung einer ersten klinischen Studie (z. B. „first-in-human“-Studie)
Da sich die meisten anwendungsorientierten Projekte auf unterschiedlichem Entwicklungsstand befinden und für ihre Weiterentwicklung sehr verschiedene Maßnahmen vonnöten sind, können die im Rahmen der Translatorik-Förderlinie bewilligten Projekte durch individuell angepasste Fördermaßnahmen weiter unterstützt werden, z. B.:
- Finanzierung einer Beratung z. B. durch eine Patentanwältin/einen Patentanwalt oder zu regulatorischen Fragen
- Finanzierung der Patentierungskosten aussichtsreicher Erfindungen (in Ausnahmefällen, wenn die Forschungseinrichtung dazu nachweislich nicht in der Lage ist)
- Übernahme der Kosten für die professionelle Beratung zur Projektentwicklung bzw. hinsichtlich des Technologie- und Wissenstransfers der entsprechenden Technologie bzw. Innovation durch eine/n von der ForTra anerkannte/n externe Beraterin/externen Berater
Die anschließende Weiterfinanzierung eines durch die ForTra geförderten translatorischen Projektes im fortgeschrittenen Stadium, beispielsweise durch einen industriellen Partner, ist durchaus erwünscht. Ausgeschlossen ist die direkte oder indirekte (Mit-) Finanzierung der Entwicklungsarbeit eines kommerziellen Partners, der z. B. die Ansprüche auf die Schutzrechte für das zu entwickelnde Produkt besitzt, so dass am Ende der Förderung durch die ForTra für die Forschungseinrichtung der Projektleiterin oder des Projektleiters keine FTO (freedom-to-operate) für die anschließende kommerzielle Verwertung besteht.
Die Hauptantragstellerinnen und Hauptantragsteller sind akademische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die jederzeit eine Skizze ihres Vorhabens an die ForTra schicken können. Mittelempfängerin ist die gemeinnützige Forschungseinrichtung in Deutschland, an der die Antragstellerinnen und Antragsteller angestellt sind. Es können keine Förderverträge mit bereits gegründeten Firmen abgeschlossen werden.
Der für die Förderlinie Translatorik aktuell gültige Mustervertrag, den die ForTra gGmbH nach einer Bewilligung mit den Mittelempfängerinnen für die Projektförderung abschließt, kann weiter unten zu Informationszwecken heruntergeladen werden.
Antragstellung
Die Antragstellung ist jederzeit und ohne besondere Formatvorlage elektronisch per E-Mail an antrag@fortra-forschungstransfer.de möglich. Benötigt werden:
- der Antrag
- das ausgefüllte Assessmentformular für die Förderlinie Translatorik sowie
- die unterschriebene und eingescannte Einverständniserklärung der Antragstellerin/des Antragstellers zur Datenspeicherung
Beide Dokumente stehen Ihnen weiter unten zum Download zur Verfügung.
Einige Details zur Antragstellung finden sich auch in den Antworten zu „Frequently Asked Questions (FAQs)“. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung telefonisch mit Prof. Dr. Martin Zörnig Kontakt aufzunehmen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens sowie Einzelheiten zur Antragstellung abzuklären.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, es gibt aktuell keine Fristen oder Deadlines. Die Bearbeitung beginnt direkt nach Eingang des Antrages.
Neben dem eigentlichen Antrag müssen die Antragstellenden das ausgefüllte „Assessment-Formular“ der EKFS für die Translatorik-Förderlinie sowie die unterschriebene und eingescannte Einverständniserklärung der Antragstellerin/des Antragstellers zur Datenspeicherung mitschicken.
Beide Dokumente können von der EKFS-Homepage heruntergeladen werden.
Offizieller Förderer der Projekte ist die gemeinnützige ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS). Sie schließt die Verträge mit den jeweiligen Arbeitgebern der Projektleiterinnen und Projektleiter ab, d.h. Mittelempfänger sind akademische Forschungseinrichtungen (Kliniken, Forschungsinstitute etc.) oder andere gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtungen.
Es gibt keine Vorlage für die Anträge, die folgende Teile enthalten sollen:
- Eine Zusammenfassung des Vorhabens mit Angaben zur beantragten Fördersumme, der Laufzeit und dem Fördergegenstand
- Eine Übersicht über das Feld, die wissenschaftsinteressierte Nicht-Expertinnen bzw. Nicht-Experten verstehen können
- Eigene Vorarbeiten mit den relevanten Originaldaten (auch: Wie ist der aktuelle Status der eigenen projektrelevanten Patentfamilien? Wo genau steht das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung?)
- Eine präzise Angabe über die Höhe der Fördermittel, die beantragt werden, sowie eine genaue Darstellung, wofür sie verwendet werden sollen (Arbeitsprogramm)
- Eine ausführliche Darstellung, wie das Projekt nach Ablauf der ForTra-Förderung weitergebracht werden soll – wer kann oder wird nach der ForTra-Förderung Mittel zur Verfügung stellen? Gibt es Investoren, die beabsichtigen, bei Erreichen bestimmter „Milestones“ nach Ablauf des Fördervertrages Geld in das Vorhaben zu investieren?
Eine maximale Fördersumme ist nicht festgelegt. Die durchschnittliche Fördersumme beträgt bisher ca. 300.000 Euro, aber es wurden in der Vergangenheit auch Vorhaben mit entweder höheren oder niedrigeren Projektkosten unterstützt. Möglich ist auch die Ko-Finanzierung von Projekten zusammen mit einem anderen Geldgeber. Die Stiftung übernimmt nur solche Projektkosten, die die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller nicht über andere Organisationen bzw. Investoren finanzieren können.
Die möglichen Projektlaufzeiten, die beantragt werden können, sind flexibel. Viele Projekte werden für 2 oder 3 Jahre gefördert, aber sowohl kürzere als auch längere Laufzeiten sind – abhängig vom jeweiligen Arbeitsprogramm – möglich.
Im Durchschnitt dauert es vom Tag, an dem die Stiftung den fertigen Antrag erhält, bis zur finalen Förderentscheidung ca. 3 Monate.
Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die gemeinnützige ForTra GmbH für Forschungstransfer der EKFS keine Förderverträge mit bereits existierenden Firmen/Ausgründungen ab, sondern nur mit akademischen Forschungseinrichtungen (Kliniken, Forschungsinstitute etc.) oder anderen gemeinnützigen wissenschaftlichen Einrichtungen (also mit dem Arbeitgeber der Projektleiterinnen bzw. Projektleiter).
Im Download-Bereich kann der aktuelle Mustervertrag (einschließlich der Mitarbeitervereinbarung) heruntergeladen werden. Die Antragstellenden sollten mit ihrer Rechtsabteilung vor Einreichung des Antrages abklären, ob der Mustervertrag, der nicht verhandelbar ist, für ihre Forschungsinstitution und potenzielle Mittelempfängerin in der vorliegenden Form akzeptabel ist.