Else Kröner-Fresenius-Stiftung
Else Kröner-Fresenius-Stiftung
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Aufgaben und Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung klinisch orientierter Forschung. Ferner fördert die Stiftung auch medizinisch-humanitärer Hilfsprojekte.

Im wissenschaftlichen Bereich werden Projekte gefördert, Professuren und Preise ausgeschrieben und Symposien veranstaltet:

  • Forschungsprojekte von herausragender wissenschaftlicher Qualität und von besonderem medizinischen Interesse, eine Antragstellung ist jederzeit möglich
  • Stiftungsprofessuren werden zu ausgewählten Themen ausgeschrieben
  • Else Kröner-Memorial-Stipendien werden jährlich für forschende Ärzte ausgeschrieben
  • der Else Kröner-Memorial Award, wird im zweijährigen Turnus ausgeschrieben und von der DIVI vergeben
  • die Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie vergibt seit 1993 jährlich Preise für herausragende Poster und Vorträge zur Förderung junger Wissenschaftler auf dem Gebiet der pädiatrischen Nephrologie
  • Else Kröner-Fresenius-Symposien werden zu ausgewählten Themen veranstaltet

Ein zweiter Förderschwerpunkt der Stiftung sind medizinisch-humanitäre Hilfsprojekte bzw. die Auszeichnung besonders vorbildlicher medizinisch-humanitärer Projekte:

  • Medizinisch-humanitäre Projekte, v.a. in Entwicklungsländern, mit dem Ziel der nachhaltigen Verbesserung der medizinischen Aus- und Weiterbildung und der Patientenversorgung, eine Antragstellung ist jederzeit möglich
  • der Medizinisch-humanitäre Förderpreis wird alle 2 Jahre ausgeschrieben und zeichnet herausragende medizinisch-humanitäre Projekte aus

Mit strukturbildenden, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Projekten werden Menschen vor allem in Entwicklungsländern unterstützt, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer materiellen Notlage vor allem für ihre medizinische Versorgung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung fokussiert sich dabei auf systematische Projekte und Programme. Eine individuelle Unterstützung einzelner Personen ist nicht möglich.

Aus der Verfassung der Else Kröner-Fresenius-Stiftung

Der Stiftungszweck ist im § 2 der Verfassung der Else Kröner-Fresenius-Stiftung verankert:

  • 1.Die Stiftung dient der Förderung der medizinischen Wissenschaft, und zwar vorrangig auf den Gebieten der Erforschung und der Behandlung von Erkrankungen, einschließlich der Entwicklung von Geräten und Präparaten, beispielsweise von künstlichen Nieren. Die Stiftung darf nur solche Forschungsaufgaben fördern, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich sind.

    Die Stiftung dient ferner der Förderung der Ausbildung von Ärzten oder sonstigen in der Krankenbehandlung und Krankenpflege, vornehmlich auf dem Gebiet der Dialyse tätigen Personen, sowie der Förderung der Bildung und Erziehung besonders begabter Schüler und Studenten.
  • 2.Unter Beachtung des § 53 AO verfolgt die Stiftung auch mildtätige Zwecke durch die Förderung von Unfallgeschädigten und deren Altenhilfe sowie durch Unterstützung von Personen, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer materiellen Notlage vor allem für ihre medizinische Versorgung auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
  • 2. (a)Die Stiftung kann Projekte im In- und Ausland fördern.
  • 3.Zur Erreichung der Stiftungszwecke nach Abs. 1 und 2 wird die Stiftung selbst tätig und/oder schaltet Hilfspersonen ein, welche diese Stiftungszwecke verfolgen. Die Verwirklichung der Zwecke nach Abs. 1 erfolgt insbesondere durch die Förderung wissenschaftlicher Projekte, Veranstaltung von Symposien, Gewährung von Stiftungsprofessuren und Stipendien, Förderung wissenschaftlicher Publikationen oder durch Bewilligung von Mitteln zur Durchführung von Forschungsvorhaben.
  • 4.Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften Mittel zur Verfügung stellen. Die Stiftung kann für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Mittel beschaffen; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (derzeitiger § 58 Nr. 1 AO).
Dies ist ein Ausdruck einer urheberrechtlich geschützten Seite der Else Kröner-Fresenius-Stiftung.