Else Kröner-Fresenius-Stiftung
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Stiftungsaufsicht bestätigt Verhalten der EKFS

Bad Homburg, den 21. April 2011. In den Streitigkeiten zwischen Frau Gabriele Kröner, ehemaliges Vorstandsmitglied der Else Kröner-Fresenius-Stiftung, und der Stiftung ist eine grundsätzliche Entscheidung gefallen. Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde für die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) hat in einem ausführlichen Bescheid das Verlangen der Anwälte von Frau Gabriele Kröner auf Erlass stiftungsaufsichtlicher Maßnahmen in allen Punkten zurückgewiesen. Der RP hat der EKFS und den für sie handelnden Organen die Rechtmäßigkeit ihres Handelns bescheinigt.

Im Einzelnen hat der RP unter anderem den Vorwurf der Ämterhäufung und des Machtmissbrauchs zurückgewiesen: "Die vorliegende Konstellation ist stiftungsrechtlich nicht zu beanstanden", heißt es im Bescheid. Im Einzelnen wird dargelegt, dass die Personalunion zwischen Testamentsvollstreckeramt, Verwaltungsratsmitgliedschaft in der Stiftung und Aufsichtsratssitz bei Fresenius dem Stifterwillen entspreche und rechtlich nicht zu beanstanden sei. Dies war der Hauptvorwurf von Gabriele Kröner insbesondere gegen den Vorsitzenden des Verwaltungsrats Dieter Schenk gewesen.

Auch alle anderen Vorwürfe werden zurückgewiesen. Weder hätten sich die eingeschalteten Anwaltskanzleien, in denen Organmitglieder tätig sind, zu Lasten der Stiftung einen Vorteil verschafft noch gebe die Mandatierung als solche oder die Vergütung der Mandate Anlass für Maßnahmen der Stiftungsaufsicht.

Auch der Vorwurf, die Stiftung hätte pflichtwidrig nicht die Freigabe des Nachlasses aus der Testamentsvollstreckung verlangt, wird zurückgewiesen. Wegen der Anordnung der Dauer-Testamentsvollstreckung, die der Anwalt von Gabriele Kröner "zuletzt ... eingeräumt" habe, sei bis zu deren Beendigung für eine Freigabe des Nachlasses "grundsätzlich kein Raum".

Schließlich gelte auch für den "Vorwurf der zweckwidrigen Ertragsverwendung" nichts anderes. Die Teilnahme der Stiftung an Kapitalerhöhungen sei im Einklang mit dem Stifterwillen. Die Stifterin habe die EKFS als "Unternehmensbeteiligungsstiftung" ausgestaltet, die "typischerweise mit den unternehmerischen Entscheidungen und den wirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens verknüpft" sei. Die Maßnahmen zum Erhalt der Beteiligungsquote der Stiftung an Fresenius seien ebenso rechtmäßig und im Sinne der Stifterin wie die Zustimmung zur Umwandlung in eine KGaA.

"Wir freuen uns im Interesse von Stiftung und Unternehmen, dass der Regierungspräsident die haltlosen Anwürfe so klar und umfassend zurückgewiesen hat", kommentiert Rudolf Herfurth, Vorstand der Stiftung, den Bescheid. Rechtsmittel gegen diesen Bescheid sind nicht zulässig.

Kontakt
Rudolf Herfurth, Mitglied des Vorstandes
Else Kröner-Fresenius-Stiftung
Am Pilgerrain 15
61352 Bad Homburg
Tel.: (069) 756095-423 oder (06172) 304269
E-Mail: kontakt@ekfs.de
www.ekfs.de

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